TG  Ting Gemeinschaft
 


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Ting Gesellschaft, unsere Ting Gemeinschaft
erweitert die Verbindung durch ein gemeinsames Indigenat

Wie bereits in den anderen Bereichen mitgeteilt, ermöglichte der Thing / Ting ein gesellschaftliches Leben, welche ein Miteinander in Zufriedenheit ermöglichte.
Hier wurde nicht künstlich eine Pyramidenstruktur aufgebaut, wodurch alle Last dem Ärmsten aufhalst wurde - den Bauern, sondern es lebte eine homogene Gesellschaft miteinander - nicht gegeneinander.

Wir wünschen uns eine TG Ting Gesellschaft, welche nach dem jus naturae, dem Naturrecht lebt, welches in seinem rechtsphilosophischen Grundsatz auf dem überstaatlichen, überpositiven Recht - also nicht auf menschlicher Rechtssetzung oder -formung - beruht (Ting: Volks- und Gerichtsversammlungen nach historischem germanischen Recht). D.h. aus dem Göttlichen, der göttlichen Wahrheit und damit dem ungeschriebenen wissenden Sein entstammt, bekannt auch als iura divina.

Unser Grundsatz: Freiheit ist selbstbestimmtes Leben ohne Angst bedeutet konkret:

1) Selbstbestimmt - d.h. das eigene Leben und das der Kinder in der Weise aufbauen, dass es ohne Fremdbestimmung in allen Aspekten gelebt wird - hierbei ist zu beachten, dass ohne Fremdbestimmung niemand mehr existiert, dem man die Verantwortung in die Schuhe schieben kann; damit ist ein selbstbestimmtes Leben ein zu 100% eigenverantwortliches Leben - für sich, alle Menschen, zu denen man Kontakt hat, zu den Kindern, Eltern, Lebensgefährten, für die Erde, auf der wir leben - es gibt keinerlei Begrenzung dieser Verantwortung.

2) Freiheit ist für uns nur ein Synonym dafür, dass wir durch unser Leben / die Art wie wir leben, uneingeschränkt Verantwortung übernehmen - denn uns ist bewußt, daß es in einer gesunden & gelebten Gemeinschaft kein egoistisches ICH (zB mein Wissen & Fähigkeiten gehört allein mir) sondern nur ein liebevolles WIR gibt.
Dadurch ist auch jeder, ohne jede Ausnahme verpflichtet, alles, was in seinen / ihren Kräften steht, für die Gemeinschaft ohne Gegenforderung ( Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit ) einzubringen.
Dies trifft in ganz besonderem Maße für die Menschen zu, welche die Härte­fallregelung in Anspruch genommen haben - d.h. sie stehen der Gemeinschaft und der Genossenschaft in hohem Maße mit ihrer Arbeitskraft /-Zeit zur Seite.

3) In dieser gelebten Verantwortung hat jeder das Recht auf seine freie Entfaltung - soweit er nicht die Rechte Anderer oder der Gemeinschaft verletzt. Diese kommt nicht nur im Zusammenleben / in unserem Sozialverhalten sowie im Umgang mit Flora, Fauna, unserer Erde etc. zum Ausdruck, sondern auch in der Entschei­dungs- und Rechtsfindung durch den Ting, den Thingbeschluß.
Alle Menschen sind gleich und gleichberechtigt; daher begegnen sich alle Menschen nicht nur im Thing / Ting auf einer Augenhöhe. Daher hat jeder - unabhängig von Alter oder sonstigen möglichen „Kriterien“ - das Recht zu sprechen, seine Sache im Ting in angemessener ( dabei aber auch in kurz gefaßter ) Weise vorzutragen und die Gemeinschaft, den Rat um Hilfe bzw. eine Entscheidung zu bitten. Die Gemeinschaft / der Rat hat dann die Aufgabe, eine Lösung zu erarbeiten, welche die Bedürfnisse Aller ( nicht gemäß dem üblichen Vor­gehen: Mehrheit entscheidet auf Kosten der unterdrückten Minderheit ) in bestmöglicher Weise berücksichtigt.

4) Der Ting hat alle auch die Gemeinschaft betreffenden, ebenso in beruflichen, gerichtlichen / juristischen Fragen zu entscheiden - im Wissen, daß die meisten Auseinandersetzung entweder auf Übervorteilung oder auf Kommunikationsproblemen beruhen; daher werden sich auch die meisten Fragen / Probleme durch geführte / unterstützen­de Mediation einvernehmlich klären lassen. Sollte dennoch einer der streitenden Parteien nicht mit der Ent­scheidung einverstanden sein, so kann immer noch eine TG Schiedsstelle angerufen werden.

5) Die unbedingte Beachtung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ( siehe dazu auch die Menschenrechtscharta ) wie auch „Die Würde eines jeden Lebens ist unantastbar; dieses zu achten und zu schützen ist Verpflichtung von uns Allen„ ist für unser Verhalten und Miteinander unumgänglich. Wir stehen bedingungslos für Frieden, Wahrheit und Gerechtigkeit ein.

6) Wir sind der Überzeugung, dass die bekannten Weltreligionen im Kern Liebe, Verständnis und Verzeihen predigen (der Koran übertrifft in seiner Verdammung von Gewalt und Krieg das Neue Testament bei Weitem. Ein frommer Moslem ist angehalten, alles Leben vor Schaden zu bewahren. Selbst einen Baum darf er nur fällen, wenn das Holz unbedingt benötigt wird). Leider werden diese Grundwerte vielfach in Wort, Schrift und Taten in ihr Gegenteil verfremdet. In nicht wenigen Fällen kommt die Verfremdung durch religiöse Führer, hinter denen hierarchisch strukturierte Machtzentren (Kirchenfürsten) stehen, welche den Glauben der Menschen zu ihrem eigene Vorteil ausnutzen. Menschen aller Völker und Rassen sind ins Willkommen, welche die nicht verfremdeten Grundwerte ihrer Religion leben - niemanden beeinflussen, missionieren, etc.

7) Nachdem sich jeder Mensch, welcher Teil dieser Gemeinschaft sein / werden will, sich zu dem Kodex sowie zu dem Naturrecht und seiner Eigenverantwortung bekennt, stuft die TG Ting Genossenschaft ihn auch als „Kre­ditwürdig“ ein; dadurch kommt jedes Mitglied in den Genuß von Fei Lun ( das fliegende Rad ) in dem Jeder zinsfreien Kredit für Jeden gewährt - Fei Lun kreierte damit dezentralisiertes, zinsfreies Geld: Jeder konnte bei jedem anschreiben lassen und durch Gegenleis­tungen wieder zinsfrei ausgleichen; es ist damit ein persönliches Kreditsystem (gemeinnützige Legitimation) welches die menschliche Bindung und Verpflichtung fördert - 555

Nachfolgend finden Sie einen Antrag auf Beitritt zur Gemeinschaft

Nachfolgend finden Sie den Mitgliedsantrag; dieser enthält alle Teile:
> Antrag auf die Glaubensgemeinschaft
> Antrag auf die soziale Gesellschaft
> Antrag auf Mitgliedschaft in der Ting Genossenschaft.

Bitte 2x auf ein A4 Blatt: Vor-/Rückseite ausdrucken, beide Exemplare unterschreiben und per Post zusenden: an die Außenstelle, zu Händen des Vorstandsvorsitzenden ( eines der Ausdrucke geht bei der Aufnahme wieder zurück )